DSGVO & Google Analytics 4 – Was ist rechtlich erlaubt und wie setzt Du es technisch um?
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Seit dem Urteil des EuGH („Schrems II“, 2020) stehen US-Trackingtools unter besonderer Beobachtung. Google Analytics 4 nutzt zwar Server in der EU, aber Daten können in die USA übertragen werden – und das bedarf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO.
Kurz gesagt: Ohne gültige Zustimmung (z. B. über ein Cookie-Banner) ist die Nutzung von Google Analytics nicht zulässig.
Siehe auch: Consent Mode v2 – Einführung
GA4 kann DSGVO-konform betrieben werden, wenn Du bestimmte Bedingungen erfüllst:
Bereich: Einwilligung Anforderung: Vor jeglicher Datenerfassung muss eine aktive Zustimmung vorliegen.
Bereich: Datenübermittlung Anforderung: Nutzung der EU-Datenregion und aktive Standardvertragsklauseln mit Google.
Bereich: IP-Anonymisierung Anforderung: Muss aktiv sein (in GA4 ist anonymize_ip standardmäßig aktiviert).
Bereich: Auftragsverarbeitung Anforderung: Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrags) mit Google über das Konto.
Bereich: Löschfristen Anforderung: Maximale Datenaufbewahrung auf 14 Monate einstellen.
Offizielle Quelle: Google Analytics DSGVO Richtlinien
Server-Side Tracking optional nutzen → Reduziert Risiken bei Datenübertragung → Mehr dazu: Server-Side Tracking im Tag Manager
Der Consent Mode v2 sorgt dafür, dass GA4 nur mit Einwilligung vollständige Events sendet. Ohne Zustimmung werden anonyme „Ping“-Daten gesendet, die Google für statistische Modellierung nutzt
Das reduziert Rechtsrisiken und verbessert gleichzeitig die Messqualität .
Folgende Punkte müssen zwingend aufgeführt sein:
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