Barrierefreiheit auf Websites – warum sie ab 2025 unverzichtbar wird

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, ist ein entscheidender Schritt hin zu einer digitalen Welt, die für alle Menschen zugänglich ist. Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass Online-Angebote, Produkte und Dienstleistungen unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen genutzt werden können. Damit wird Barrierefreiheit nicht mehr nur zur guten Praxis, sondern zur gesetzlichen Pflicht – und gleichzeitig zu einem Qualitätsmerkmal moderner Websites.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass alle Menschen Informationen und Funktionen gleichermaßen nutzen können – unabhängig davon, ob sie sehen, hören, lesen oder sich mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Tastaturen durch eine Website bewegen. Eine barrierefreie Website berücksichtigt daher unterschiedliche Bedürfnisse und sorgt dafür, dass Inhalte klar strukturiert, technisch zugänglich und verständlich formuliert sind. Das betrifft z. B.:

  • Menschen mit Sehbehinderungen, die Screenreader verwenden oder hohe Kontraste benötigen
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus bedienen können
  • Menschen mit Hörbehinderungen, die Untertitel oder Transkripte benötigen
  • Personen mit kognitiven Einschränkungen, die von klarer Sprache und übersichtlicher Gestaltung profitieren

Doch Barrierefreiheit kommt nicht nur diesen Gruppen zugute – sie verbessert die Usability für alle. Eine barrierefreie Website ist schneller, klarer strukturiert, besser verständlich und erzielt häufig auch bessere SEO-Ergebnisse, da sie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) folgt, die eng mit Googles Qualitätsanforderungen verknüpft sind.

Was muss auf Deiner Website angepasst werden?

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig eine inklusive Nutzererfahrung zu schaffen, sollten Websites folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Kontrast- und Schriftgrößeneinstellungen
    Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Kontraste und Schriftgrößen individuell anzupassen, um Inhalte besser lesen zu können.
  2. Vorlesefunktion und Multimedia-Zugänglichkeit
    Eine Text-to-Speech-Funktion hilft blinden und sehbehinderten Menschen, Inhalte zu verstehen. Videos sollten Untertitel und Transkripte enthalten.
  3. Einfache Navigation
    Alle Bereiche müssen über die Tastatur erreichbar sein. Eine klare Struktur mit logischer Tab-Reihenfolge und verständlicher Menüführung ist Pflicht.
  4. Alternative Texte und semantische Struktur
    Alt-Texte für Bilder, korrekte Überschriftenhierarchien und semantisches HTML sorgen dafür, dass Screenreader Inhalte richtig interpretieren können.
  5. Barrierefreie Formulare
    Beschriftungen, Fehlermeldungen und Eingabehilfen müssen klar und zugänglich sein – auch für Screenreader.
  6. Einfache Sprache und barrierefreie Dokumente
    Wichtige Inhalte sollten auch in einfacher Sprache verfügbar sein. PDFs und andere Dateien müssen barrierefrei erstellt werden.
  7. Feedback und Transparenz
    Eine eigene Barrierefreiheitsseite mit Informationen zu den umgesetzten Maßnahmen und einer Kontaktmöglichkeit für Feedback ist empfehlenswert – und ab 2025 für viele verpflichtend.

Wer ist betroffen?

Unternehmen

Alle Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte auf dem deutschen Markt anbieten, müssen sicherstellen, dass diese barrierefrei sind. Dies betrifft sowohl große Unternehmen als auch kleine und mittelständische Firmen (KMU).

Digitale Anbieter

Betreiber von Websites und mobilen Apps müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, um den Zugang für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu ermöglichen.

Öffentliche Einrichtungen

Dazu gehören Behörden, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser und andere öffentliche Einrichtungen, die sicherstellen müssen, dass ihre Angebote und Gebäude barrierefrei gestaltet sind.

Dienstleistungs-anbieter

Anbieter von privaten Dienstleistungen wie Gastronomiebetriebe, Einzelhändler und Veranstaltungsorte (z.B. Kinos, Theater) sind ebenfalls verpflichtet, Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Warum Barrierefreiheit mehr ist als eine gesetzliche Pflicht

Barrierefreiheit ist kein reines Compliance-Thema – sie ist ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine bessere Nutzererfahrungstärkere Kundenbindung und ein positives Markenimage.

Zudem ist eine barrierefreie Website zukunftssicher, da sie mit kommenden Technologien wie KI-gestützten Assistenten, Sprachsteuerung und automatisierten Crawling-Systemen besser kompatibel ist.

Fazit

Barrierefreiheit ist ab 2025 nicht mehr optional – sie wird zum Standard moderner Websites. Unternehmen, Behörden und Dienstleister stehen jetzt in der Verantwortung, ihre digitalen Angebote anzupassen. Doch der Aufwand lohnt sich: Eine barrierefreie Website ist zugänglich, benutzerfreundlich, SEO-stark und inklusiv – und öffnet Deine Inhalte einer breiteren Zielgruppe.

Wenn Du Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung oder Optimierung Deiner Website brauchst, steht Dir OpteMe zur Seite. Wir prüfen, beraten und setzen alle notwendigen Maßnahmen nach den aktuellen WCAG- und BFSG-Richtlinien um – damit Deine Website für alle funktioniert.

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